Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend – besonders, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Viele Paare im Oberbergischen Kreis stellen sich bereits im Trennungsjahr die Frage: „Dürfen wir unser Haus oder unsere Wohnung schon verkaufen? Und wenn ja, wie läuft das ab?”
Als regionaler Immobilienexperte im Oberbergischen Kreis wie zum Beispiel in Wiehl, Gummersbach, Engelskirchen, Much, Nümbrecht und darüber hinaus verschaffen wir Ihnen gerne einen ersten Überblick.
Kann man eine Immobilie bereits im Trennungsjahr verkaufen?
Ja, grundsätzlich ist ein Immobilienverkauf bereits im Trennungsjahr möglich.
Das Trennungsjahr dient der Vorbereitung der Scheidung, verbietet den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie jedoch nicht.
Entscheidend ist nicht der Familienstand, sondern:
- Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
- Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern gemeinsam?
Wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind, können sie die Immobilie nur gemeinsam verkaufen.
Was muss beim Verkauf im Trennungsjahr beachtet werden?
1. Zustimmung beider Eigentümer
Wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen, gilt:
- Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.
- Kein Partner kann den Verkauf allein erzwingen (Ausnahme: gerichtliche Schritte, siehe unten).
2. Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt?
In der Regel gilt:
- Der Verkaufserlös wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt
- Häufig bedeutet das: 50/50
Wichtig:
- Bestehende Kredite werden zuerst abgelöst
- Erst danach erfolgt die Auszahlung des verbleibenden Erlöses
Individuelle Vereinbarungen (z. B. Ausgleichszahlungen) sollten anwaltlich oder notariell geregelt werden.
3. Steuerliche Aspekte prüfen
Je nach Nutzung (Eigennutzung oder Vermietung) kann:
- Spekulationssteuer anfallen
- Eine steuerliche Beratung sinnvoll sein
Was passiert, wenn sich beide Parteien nicht einigen können?
Leider kommt es häufig vor, dass sich Ex-Partner nicht über den Verkauf oder den Preis einigen können. Genau hier entstehen Konflikte – und unnötige finanzielle Verluste.
Verkehrswertgutachten als neutrale Grundlage
Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit:
- Objektive und nachvollziehbare Wertermittlung
- Wichtige Entscheidungsgrundlage für beide Parteien
- Häufig auch relevant für Anwälte oder Gerichte
Christian Borch ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger sowie von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-akkreditiert) zertifizierten Stelle als zertifizierter Sachverständiger anerkannt und erstellt unabhängige Verkehrswertgutachten, die von beiden Seiten akzeptiert werden können.
Rolle eines professionellen Immobilienmaklers
In dieser sensiblen Phase übernimmt ein erfahrener Makler eine vermittelnde und strukturierende Rolle:
- Neutrale Beratung ohne emotionale Bindung
- Marktgerechte Preisermittlung
- Professionelle Vermarktung
- Entlastung beider Parteien
- Transparente Kommunikation für beide Seiten
Ein Makler kann insbesondere im Trennungs- oder Scheidungsfall dabei helfen, Konflikte zu reduzieren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wenn keine Einigung möglich ist: Teilungsversteigerung?
Als letzter Ausweg kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Diese ist jedoch meist:
- zeitaufwendig
- emotional belastend
- finanziell nachteilig (oft deutlich geringerer Erlös)
In fast allen Fällen ist ein freihändiger Verkauf mit professioneller Begleitung die bessere Lösung.
Unser Fazit
✔ Ein Immobilienverkauf ist bereits im Trennungsjahr möglich
✔ Beide Eigentümer müssen zustimmen
✔ Der Erlös wird in der Regel geteilt
✔ Ein Verkehrswertgutachten schafft Transparenz
✔ Ein professioneller Makler sorgt für Struktur, Fairness und Entlastung
Persönliche Beratung im Oberbergischen Kreis
Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung und wissen nicht, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen sollen?
Immobilien Christian Borch begleitet Sie diskret, neutral und kompetent – von der Wertermittlung bis zum erfolgreichen Verkauf.
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