Weniger umfangreich als ein Verkehrswertgutachten, aber dennoch aussagekräftig: Damit punktet die Kurzwertermittlung bei Eigentümern und Käufern. Sei es bei der Entscheidungsfindung, ob ver- oder gekauft werden soll, bei der Ermittlung des Verkaufspreises, im Falle einer Erbschaft oder Scheidung sowie sonstigen außergerichtlichen Einigungen die Immobilie betreffend: Eine Kurzwertemittlung bildet eine sichere Basis und ebnet den Weg für eine erfolgreiche Vorgehensweise.
Was ist eine Kurzwertermittlung?
Die Kurzwertermittlung ist eine verkürzte, auf das wesentliche reduzierte Version des Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Bei einer Kurzwertermittlung wird die Immobilie auf ca. 12-35 Seiten neutral und sachlich beschrieben und anhand der individuellen Gebäude- und Grundstücksmerkmale bewertet. So ist es möglich, den Immobilienwert präzise zu bestimmen.
Typische Einsatzgebiete für Kurzwertermittlungen

Eine Kurzwertermittlung kann beispielsweise bei privaten Immobilienverkäufen, Erbauseinandersetzungen oder im Rahmen einer Scheidung eingesetzt werden. Ziel ist es, einen von emotionalen Einflüssen unabhängigen Wert der Immobilie zu ermitteln und so einen fairen, realistischen und marktkonformen Immobilienpreis festzulegen.
Beim Verkauf wird auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Verkaufspreis der Immobilie angemessen ist und dem aktuellen Marktwert der Verkaufsregion entspricht. Auch für Erbengemeinschaften bietet eine Kurzwertermittlung eine sichere Grundlage, sollte es im Rahmen des Verkaufs der geerbten Immobilie Uneinigkeit bei der Preisgestaltung geben. Auch für den Fall, dass einer der Erben die Immobilie behalten möchte, ist die Kurzwertermittlung das Mittel der Wahl, um einen realistischen Wert für die Immobilie festzulegen, der als Basis für die Berechnung dient, wie viel Geld an die einzelnen Erben der Erbengemeinschaft ausgezahlt werden muss. Ähnliches ist auch bei einer Scheidung denkbar.
Vorbereitung und Inhalte der Kurzwertermittlung
Für die Erstellung der Wertermittlung ist es vorab erforderlich, die Immobilie eingehend bei einem Ortstermin zu besichtigen. Nur so ist es möglich, alle wertbeeinflussenden Faktoren wie beispielsweise die Größe des Hauses, die Anzahl der Zimmer, besondere Ausstattungsmerkmale, die Aufteilung, den Zustand der Bausubstanz und die technische Ausstattung zu prüfen und sich einen Eindruck von Lage und Beschaffenheit des Grundstücks zu machen.
Ihr Weg zur Kurzwertermittlung
Wenn Sie sich für eine Kurzwertermittlung bei Immobilien Christian Borch in Wiehl entscheiden, nehmen wir Ihnen nicht nur die qualifizierte Berechnung Ihres Immobilienwertes ab, sondern prüfen auch die uns überreichten Unterlagen und arbeiten diese entsprechend in unser Gutachten ein.
Lassen Sie sich jetzt von uns kostenlos und unverbindlich beraten, ob eine Kurzwertermittlung oder doch eher ein Vollgutachten für Sie infrage kommt.
Ihre Ansprechpartner für die Kurzwertermittlung

Christian Borch
- Geschäftsführer
- Dipl. Immobilienwirt DIA
- Immobilienfachwirt IHK
- Immobilienkaufmann IHK
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus
- EIPOSCERT – Sachverständiger Immobilienbewertung (W)
- EIPOSCERT- DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024
- DGuSV zertifizierter Sachverständiger für Bewertung Grundstücke / Gebäude
- Ausbilder IHK

Ronja Gorus
- Immobilienkauffrau IHK
- DEKRA zertifizierte Immobilienbewerterin für Standardobjekte
