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Wissenswertes zum Grundbuch

Wahrzeichen von Wuppertal

Das Grundbuch genießt den öffentlichen Gauben, d.h. Dritte können sich darauf verlassen, dass was im Grundbuch steht auch richtig ist. Gelöschte Eintragungen z.B. erkennt man daran, dass diese rot unterstrichen sind. Grundsätzlich sichert das Grundbuch in Deutschland viele wesentliche Eckdaten rund um das Grundstück.

Beim Verkauf einer Immobilie, ist es wichtig unbedingt Einblick zu nehmen und die darin enthaltenen Informationen richtig zu Interpretieren. 

Aufbau des Grundbuchs

1.    Deckblatt

  • Bezeichnung des zuständigen Amtsgerichts
  • Bezeichnung der Gemarkung (Grundbuchbezirk), in der sich das Grundstück befindet
  • Bei mehreren Grundbändern: Nummer des Grundbuchbandes
  • Nummer des Grundbuchblatts 
  • Art des Grundbuchs
  • Wenn das Grundbuchblatt geschlossen ist, enthält die Aufschrift außerdem den Schließungsvermerk, bei Umschreibung des Blattes enthält die Aufschrift den Umschreibungsvermerk   

2.    Bestandsverzeichnis 

Das Bestandsverzeichnis enthält die katastermäßige Bezeichnung des Grundstücks in Form von 

  • Gemarkung
  • Flur 
  • Flurstück
  • Postanschrift (Straße, Hausnummer) 
  • Wirtschaftsart und Lage
  • Größe
  • Zuschreibungen und Abschreibungen gegenüber dem bisherigen Bestand (Bsp.: „Von Blatt 3044 hierher übertragen am 28. April 2008“) 
  • Verweis auf subjektiv-dingliche Rechte, die mit dem Eigentum an dem eingetragenen Grundstück verbunden sind (z. B. Hinweis auf eine Grunddienstbarkeit, mit der ein anderes Grundstück belastet ist -> herrschendes Grundstück)

3.    Abteilung I 

  • Angaben des Eigentümers mit Vor- und Familiennamen und Geburtsdatum; bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften Angabe des Namens (Firma) und Sitz
  • Grundlage des Eigentumserwerbs:
  • Auflassung
  • Erbfolge (Erbschein, Testament, Erbvertrag) 
  • Zuschlagsbeschluss 
  • Enteignungsbeschluss
  • Abschluss eines Gütergemeinschaftsvertrages 
  • etc. inkl. des Datums der Beantragung und der Eintragung 
  •  Eigentumsverhältnis: Alleineigentum oder Anteils- oder Gemeinschaftseigentum (z. B. „je zu ½“ oder „in Erbengemeinschaft“ etc.) 

4.    Abteilung II 

In dieser Abteilung werden Lasten und Beschränkungen eingetragen, wie z. B. 

  • Grunddienstbarkeiten
  • Beschränkte Persönliche Dienstbarkeiten 
  • Nießbrauch
  • Reallast
  • Vorkaufsrecht 

5.    Abteilung III

  • Hypotheken
  • Grundschulden 
  • Rentenschulden