Ihr Immobilienprofi - regional engagiert

Zuverlässige Marktwertermittlung durch das Team von Immobilien Christian Borch 

Eine Uhr neben Münzstapeln und kleinem Holzhaus

Das Wissen um den Wert der eigenen Immobilie ist in vielen Situationen unerlässlich – etwa dann, wenn der Verkauf oder die Vermietung anstehen, aber auch im Zuge einer Erbschaft, einer Scheidung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir von Immobilien Christian Borch ermitteln für Immobilienbesitzer den Marktwert Ihrer Immobilie in Städten wie Wiehl, Gummersbach, Engelskirchen, Lindlar und vielen mehr. Herr Borch ist zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung, außerdem sind wir Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband: Wir greifen bei der Bewertung auf unsere Expertise, auf unseren Sachverstand, unsere Ortskenntnisse der Region und unsere langjährige Erfahrung zurück. 

Wodurch wird der Immobilienwert beeinflusst?

Wahrzeichen von Wuppertal

Die Liste der Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, ist lang und reicht von Baujahr, Wohnfläche und Grundstücksgröße über die Topographie und andere Faktoren bis hin zum Bodenwert. Auch die Lage muss immer genau in den Blick genommen werden, wobei wir sowohl die Mikro- als auch die Makrolage analysieren. Die Mikrolage meint dabei die nähere Umgebung der Immobilie: Ist die Wohngegend eher ruhig oder lebhaft? Sind Supermärkte, Apotheken und Co. fußläufig erreichbar? Wie ist die Anbindung an Bus und Bahn?

Bei der Makrolage betrachten wir hingegen nicht nur die Straße oder den Ort, sondern die gesamte Region – beispielsweise die Anbindung an die Autobahn oder an Flughäfen, die medizinische Versorgung und das Vorhandensein von Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten.

Auf drei Wegen zur Immobilienbewertung

Das Team von Immobilien Christian Borch bietet Ihnen drei unterschiedliche Formen der Immobilienbewertung an:

Kostenfrei Pauschal ab € 895,-- zzgl. MwSt nach Honorartabelle
telefonische Markteinschätzung & Beratung durch uns Kurzgutachten Verkehrswertgutachten 

 Wir können Ihnen eine einfache Markteinschätzung für den Oberbergischen Kreis und die Randgebiete geben, jedoch ohne auf Ihre Immobilie einzugehen, denn auch hierbei gilt der Grundsatz "Keine Bewertung ohne Ortstermin"

Wir begutachten Ihre Immobilie vor Ort, wobei wir verschiedene Details in den Blick nehmen, um im Anschluss eine detaillierte Marktpreisbildung in Anlehnung an die ImmoWertV durchführen. Das Dokument, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen, hat einen Umfang von ca. 12 bis 35 Seiten.

Gerne erstellen wir auch ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB und ImmoWertV Ihrer Immobilie im Oberbergischen Kreis, Rheinisch-Bergischen-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis oder auch in der Region Köln-Bonn. Ein Verkehrswertgutachten verfügt i.d. R. über 35 bis 110 Seiten.

aktuelle Marktsituation, nur zur weiteren Einordnung geeignet. Marktwertermittlung für z. B. Verkauf/ Kauf, Erbschaft/ Scheidung geeignet.           rechtssicheres Gutachten, geeignet für Streitbeilegung, Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung uvm.

 

Jetzt Kontakt zu Immobilien Christian Borch aufnehmen!

Bei Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung steht Ihnen Christian Borch gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Sie individuell beraten können! 

Ihre Ansprechpartner für die Immobilienbewertung

 

Christian Borch

Geschäftsführer Christian Borch

  • Dipl. Immobilienwirt DIA
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
  • DGuSV zertifizierter Sachverständiger für Bewertung Grundstücke/ Gebäude
  • Immobilienfachwirt IHK
  • Immobilienkaufmann IHK
  • Ausbilder IHK
Siegel zur DEKRA-Zertifizierung als Sachverständiger für die Immobilienbewertung
 

 

Ronja Gorus

Ronja Gorus

  • Immobilienkauffrau IHK
  • DEKRA zertifizierte Immobilienbewerterin für Standardobjekte
 

DGuSV - Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband

 
Siegel zur Zertifizierung des Deutschen Gutachter und Sachverständigen VerbandsSiegel Partner-Marktforschung vom IVD
 

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten entstehen mir bei einer Bewertung?

Genaue Angaben zu anfallenden Kosten bei einer Kurzwertermittlung können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen. Für ein Vollgutachten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

Wann erhalte ich das Ergebnis der Bewertung?

Für die Bearbeitung einer Kurzwertermittlung benötigen wir in der Regel zwei bis sieben Werktage. Ein Vollwertgutachten dauert i. d. R. deutlich, da wir auf Unterlagen der zuständigen Behörden angewiesen sind.

Ist eine Bewertung auch ohne Terminvereinbarung möglich?

Für eine ausführliche und genaue Auskunft empfehlen wir ausschließlich die Bewertung bei einem persönlichen Termin vor Ort in Ihrer Immobilie.

Eignet sich die Kurzwertermittlung auch für Erbschaftsangelegenheiten und andere Auseinandersetzungen?

Ja, auch dafür ist unsere Wertermittlung geeignet. Nehmen Sie bei weiteren Fragen gerne Kontakt auf.

Verpflichtet eine Bewertung zu einem Verkauf über Immobilien Christian Borch?

Nein, eine Bewertung verpflichtet nicht zu einem Verkauf durch uns, sondern stellt lediglich ein Angebot dar.

Warum ist eine Kurzwertermittlung trotz eines ähnlichen Vorgehens günstiger als ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten enthält mehr Informationen, die den Wert begründen, benötigt daher mehr Zeit zur Erstellung durch einen zertifizierten Fachmann und ist vor Gericht gültig. Eine Kurzwertermittlung fällt hingegen kompakter aus und hat i. d. R. vor Gericht keine Gültigkeit.

Werden bei einer Bewertung auch Lasten und Auskünfte aus öffentlichen Registern geprüft?

Lasten, wie z. B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten etc. werden beim Vollgutachten geprüft. Die Auswirkungen auf den Wert der Immobilie fallen individuell aus.

Ist der ermittelte Verkehrswert hundertprozentig genau?

Der Verkehrswert ergibt sich aus detaillierten und umfassenden Prüfungen relevanter Daten und ist damit meist sehr genau und zuverlässig. Eine hundertprozentige Garantie darüber, dass der Verkehrswert auch dem späteren Verkaufspreis entspricht, gibt es aber nicht.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Vollgutachtens benötigt?

Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen benötigt werden und holen diese ein. Dazu gehören unter anderem der Grundbuchauszug, ein Erschließungskostenbescheid, eine amtl. Flurkarte, eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, eine Wohnflächenberechnung sowie Nachweise über Modernisierungen oder andere Umbauten.

Kann ich mich telefonisch beraten lassen, bevor es zu einer Bewertung kommt?

Ja, gerne beraten wir Sie auch zu möglichen Maßnahmen und empfehlen geeignete Leistungen.