Beim Thema Energieausweis sind viele Eigentümer verunsichert: Wer benötigt wann einen Energieausweis, und wo liegen die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis? Wir von Immobilien Christian Borch möchten Licht ins Dunkel bringen und versorgen Sie nachfolgend mit allen wichtigen Informationen rund um den Energieausweis.
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und soll es Käufern und Mietern ermöglichen, die zukünftigen Energiekosten besser einzuschätzen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der eine Wohnimmobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis, der nicht älter als zehn Jahre sein darf.
Bei einer Wohnung bezieht sich der Ausweis dabei immer auf das gesamte Gebäude, nicht jedoch auf die einzelne Wohneinheit. Von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Wohngebäude mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmeter sowie denkmalgeschützte Gebäude.
Jeder Käufer oder Mieter einer Wohnimmobilie hat rechtlichen Anspruch auf Einblick in den Energieausweis, weshalb dieser spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen ist. Einige Kennziffern (zum Beispiel die wesentlichen Energieträger und die Energieeffizienzklasse) müssen sogar bereits im Inserat angegeben werden, sofern der Energieausweis zu diesem Zeitpunkt bereits erstellt wurde. Die Beschaffung eines aktuellen Energieausweises gehört somit zu den ersten Aufgaben, wenn der Verkauf oder die Neuvermietung einer Immobilie anstehen.
Es gibt zwei verschiedene Formen von Energieausweis: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Beim Bedarfsausweis stehen technische Eigenschaften der Immobilie im Fokus – also zum Beispiel die Heizungsanlage, verwendete Baumaterialien, die Größe und diverse bauliche Aspekte. Mithilfe dieser Informationen ermittelt der Energieexperte den jährlichen Gesamtbedarf des Gebäudes an Primärenergie.
Der Verbrauchsausweis wird anhand von Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre für das gesamte Gebäude oder anhand von anderen geeigneten Verbrauchsdaten erstellt – er basiert also auf konkreten Werten, die sich am Gaszähler oder Öltank ablesen lassen.
Doch wer benötigt nun welchen Ausweis? Als Faustregel gilt: Der Bedarfsausweis wird für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten benötigt, die vor dem 1.11.1977 erbaut wurden und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden. Bei Gebäuden, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder die über mehr als vier Wohneinheiten verfügen, kann der Eigentümer frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
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