Das Jahr 2026 ist entscheidend für viele Fristen und Kosten im Immobilienbereich: kommunale Wärmeplanung, CO₂-Preis, neue EU-Vorgaben für Gebäude und Förderprogramme, die weiterhin großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Sanierungen, Heizungstausch und Modernisierungen haben. Hier ist der Überblick, den Sie für fundierte Entscheidungen in diesem Jahr benötigen.
Neue Rahmenbedingungen 2026: Planungssicherheit wird wichtiger als “Bauchgefühl”
Kommunale Wärmeplanung: Erste große Frist in 2026
Bis zum 30. Juni 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Was bedeutet das praktisch?
- Wärmepläne geben Orientierung darüber, welche Wärmeversorgung in welchen Quartieren wahrscheinlich ist (zum Beispiel Fernwärmeausbau vs. dezentrale Lösungen).
- Für Eigentümer ist dies ein wichtiger Schritt, bevor sie hohe Investitionen (Heizung/Sanierung) in die Wege leiten – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern.
Tipp: Auch wenn viele Orte im Oberbergischen weniger als 100.000 Einwohner haben (Frist 2028), lohnt es sich, bereits 2026 lokale Entwicklungen im Blick zu behalten. Denn Handwerkskapazitäten und Förderkulissen belohnen gut geplante Projekte, die frühzeitig umgesetzt werden.
CO₂-Preis: 2026 beginnt die “Auktionsphase” im Preiskorridor
Im nationalen Emissionshandel werden ab 2026 Zertifikate innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis 65 €/t CO₂ versteigert. Das wirkt sich direkt auf die Heizkosten fossiler Energieträger (Gas/Öl) aus und mittelbar auch auf andere Bereiche.
- Mietkalkulation und Nebenkosten (inkl. CO₂-Kostenaufteilung)
- Wertentwicklung: Effiziente Gebäude werden im Vergleich attraktiver, weil laufende Kosten planbarer sind.
Energie, Sanierung, Nachhaltigkeit: 2026 wird zum “Vorbereitungsjahr” für EU-Regeln
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Umsetzung bis Ende Mai 2026
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Vorgaben bis Ende Mai 2026 in nationales Recht zu überführen.
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
- Die Anforderungen werden in Richtung Niedrigst-/Nullemissionsstandard, Sanierungspfad und vergleichbarer Nachweise weiterentwickelt.
- Damit gewinnen Energiekennwerte, Sanierungsfahrpläne und eine saubere Dokumentation (für Verkauf, Finanzierung und Förderung) in der Praxis an Bedeutung.
Energieausweis: Änderungen im Zuge der EPBD-Umsetzung
Im Kontext der Umsetzung der EPBD werden EU-weit einheitlichere Energieausweise diskutiert bzw. angekündigt. In vielen Verbraucherinformationen wird u. a. eine A–G-Skala und eine stärkere Standardisierung thematisiert. (Die genaue nationale Ausgestaltung hängt von der Umsetzung in deutsches Recht ab.)
Wichtig für Eigentümer: Wenn Sie 2026/2027 verkaufen oder vermieten möchten, lohnt es sich, die Energiekennwerte und Modernisierungsoptionen frühzeitig professionell einzuordnen. Das verbessert die Vermarktung und die Verhandlungssicherheit.
NRW-spezifisch: Solarpflicht bei Dachsanierungen ab 2026
Für viele Eigentümer in NRW ist dies besonders relevant: Ab 2026 gilt bei sanierten Bestandsdächern eine Solarpflicht (Photovoltaik oder Solarthermie), wobei es je nach Fallgestaltung Ausnahmen geben kann.
Das bedeutet für die Praxis:
- Bei der Planung einer Dachsanierung sollten PV- und Solarthermie-Anlagen von Anfang an mit berücksichtigt werden (Statik, Elektrik, Speicheroptionen, Brandschutz, Wirtschaftlichkeit).
- In Kombination mit Dämmung, neuen Fenstern oder einer Heizungsmodernisierung kann sich die Gesamtbilanz stark verbessern – und die Förderfähigkeit erhöhen.
Fördermittel 2026: Was sich lohnt – und wo NRW zusätzliche Chancen hat
Auch 2026 bleiben Förderungen ein zentraler „Wirtschaftlichkeits-Booster“. Gleichzeitig gilt: Die Konditionen können sich ändern und die Programme stehen teils unter Haushaltsvorbehalt. Deshalb sind Timing und Antragsschritte entscheidend.
Bundesweit: BEG (Sanierung/Effizienzhaus) + Einzelmaßnahmen
- BEG: Förderung für Bau eines Effizienzhauses bzw. Sanierung zum Effizienzhaus – inkl. Förderung für qualifizierte Baubegleitung.
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Überblick und Zuständigkeiten (u. a. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung etc.).
Heizungstausch: Zuschuss über KfW (Programm 458)
Privatpersonen können weiterhin eine Heizungsförderung (in Form eines Zuschusses) über die KfW erhalten – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen und nach Einhaltung der entsprechenden Antragssystematik.
Neubau/Erstkauf energieeffizient: Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
Je nach Standard und Nachweisen sind für klimafreundliche Wohngebäude Kredite für Neubau bzw. Erstkauf möglich.
NRW: Modernisieren und Sanieren über NRW.BANK / Landesprogramme
Die NRW.BANK bündelt Informationen und Förderzugänge rund um die Themen Modernisierung und energetische Sanierung (z. B. Dämmung, Heizanlage, Barrierefreiheit, Einbruchschutz) für selbst genutztes Wohneigentum.
Zusätzlich hat NRW die öffentliche Wohnraumförderung bis 2027 aufgestockt und dabei auch auf die erhöhten Bundesfinanzhilfen ab 2026 verwiesen.
Das ist vor allem für Vermieter und Projektentwickler im geförderten Segment interessant, wirkt sich aber auch indirekt auf den regionalen Wohnungsmarkt aus.
Bau & Prozesse: Mehr Digitalisierung
In NRW ist die Richtung klar: Bauanträge sollen digital möglich sein, um Verfahren zu beschleunigen – die Umsetzung vor Ort ist jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten.
Beratung im Oberbergischen – mit klarem Plan statt Aktionismus
Ob Sanierung, Verkauf, Kauf oder Wertermittlung: Wir helfen Ihnen, die Neuerungen von 2026 richtig einzuordnen – praxisnah, regional und nachvollziehbar.
Wir von Immobilien Christian Borch sind im Oberbergischen Kreis für Sie da und beraten Sie gerne in Bezug auf Wert, Vermarktungschancen und sinnvolle Modernisierungsschritte.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Quellen:
- Wärmeplanungsgesetz – Fristen (GEG-Infoportal/BBSR): (BBSR GEG)
- Nationaler Emissionshandel 2026 (DEHSt) + rechtliche Einordnung (BMUKN) + UBA-Presseinfo: (Dehst)
- EPBD-Umsetzung bis Ende Mai 2026 (GEG-Infoportal/BBSR): (BBSR GEG)
- Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 (Verbraucherzentrale NRW): (Verbraucherzentrale NRW)
- Bundesförderung effiziente Gebäude (KfW) & BEG-Übersicht (BAFA): (KfW)
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458): (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298): (KfW)
- NRW.BANK – Wohnung modernisieren & energetische Sanierung: (NRW.BANK)
- NRW – Aufstockung öffentliche Wohnraumförderung / Bundesfinanzhilfen ab 2026 (MHKBD NRW): (MHKBD)
- Digitalisierung Bauanträge NRW (Architektenkammer NRW): (AKNW)
