Checkliste für den Notartermin

Ihre Checkliste vor dem Beurkundungstermin

Das Team von Immobilien Christian Borch im Maklerbüro Unser Käufer-Leitfaden

1. Falls erforderlich, Gutachter die Immobilie besichtigen lassen, gerne durch unsere Kooperationspartner, wenn kein eigener Gutachter vorhanden

2. Finanzierungsvorbereitung

  • Finanzierungszusage von der Bank, durch den Finanzierungsberater einholen und uns zukommen lassen

3. Sobald wir Ihre Finanzierungszusage vorliegen haben, erhalten Sie von uns eine Vollmacht zur Vorbereitung der notariellen Kaufvertragsurkunde.

4. Den Kaufvertrag geben wir beim Notariat (i. d. R. Wahl des Käufers) in Auftrag und vereinbaren mit allen Beteiligten einen Beurkundungstermin

5. Das Notariat übersendet Ihnen den Kaufvertragsentwurf zur Durchsicht

5.1 Kaufvertragsentwurf genau prüfen lassen

  • Ggf. durch den Steuerberater und Rechtsanwalt
  • Finanzierungsinstitut rechtzeitig über Beurkundungstermin informieren (für Auszahlungsvorbereitung)

Ihre Checkliste nach dem Beurkundungstermin

Zahlungsabwicklung

  • i. d. R. ca. 4 – 6 Wochen im Oberbergischen-Kreis nach dem Beurkundungstermin wird der Kaufpreis fällig (nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung des Notars) oder nach anderer Vereinbarung mit dem Verkäufer
  • Finanzierungsbank rechtzeitig informieren, um fristgerechte Auszahlung sicherzustellen

Modernes Einfamilienhaus als Symbol für die Immobiliensuche im Oberbergischen

Nach Kaufpreiszahlung

  • Schlüsselübergabe inkl. Übergabeprotokoll (Wir bereiten ein Übergabeprotokoll der Immobilie vor und begleiten den Übergabetermin)
  • Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) werden dokumentiert
  • eventuelle Schäden und Mängel werden dokumentiert
  • eventuelle Überzahlungen der Nebenkosten werden mit dem Käufer intern verrechnet
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung) auf neuen Eigentümer umstellen bzw. übernehmen

Grundbuch & Eigentumsumschreibung

  • Einige Wochen nach dem Beurkundungstermin erfolgt die Grundbuchumschreibung und Eigentümerwechsel (Verkäufer und Käufer müssen sich um nichts kümmern, geschieht automatisch)
  • Grunderwerbsteuerbescheid (Unbedenklichkeitserklärung) vom Finanzamt beachten – muss vor Eigentumsumschreibung gezahlt sein

Bei allen Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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